CANNABIS AUF REZEPT AUS DER APOTHEKE: „DIE MEISTEN KUNDEN HABEN EINEN HOHEN LEIDENSDRUCK“

Welt-Cannabis-Tag

Cannabis auf Rezept aus der Apotheke: „Die meisten Kunden haben einen hohen Leidensdruck“

Zum Welt-Cannabis-Tag rückt eine oft übersehene Seite der Hanfpflanze in den Fokus: ihre medizinische Anwendung. Was vielen als Rauschmittel bekannt ist, kommt bei schweren Erkrankungen gezielt als Arznei zum Einsatz. Apotheker Robert Rabe aus Visselhövede berichtet, dass die Nachfrage nach der Legalisierung zunächst gestiegen, inzwischen aber wieder gesunken ist.

Visselhövede – Am heutigen Montag, 20. April, ist Welt-Cannabis-Tag. Die Erzeugnisse der indischen Hanfpflanze haben nicht überall einen guten Ruf, schließlich können Marihuana und Hasisch abhängig machen.

Doch zum Ehrentag der Nutz- und Heilpflanze richtet sich der Blick nicht nur auf die gesellschaftliche Debatte rund um Legalisierung und Konsum, sondern auch auf einen Bereich, der oft weniger im Fokus steht und doch so wichtig ist: die medizinische Anwendung. Zwischen Hoffnung, Zurückhaltung und bürokratischen Hürden bewegt sich der Einsatz von Cannabis als Arzneimittel – ein Spannungsfeld, das auch im Apothekenalltag spürbar ist.

Cannabis aus der Apotheke: Legalisierung gibt den Produkten einen Schub

„Kurz nach der Legalisierung 2024 war die Nachfrage bei uns noch deutlich gestiegen“, erinnert sich Robert Rabe, Inhaber der „Alte Apothek“ in Visselhövede. Vor allem Cannabisblüten auf Privatrezept seien häufiger abgegeben worden. „Da hatten wir tatsächlich mehrere Kunden, die das dann auch ein-, zweimal bei uns bezogen haben, und dann wurde es aber weniger.“ Ein entscheidender Faktor: der Preis. Rund 100 Euro für fünf Gramm – für viele Patientinnen und Patienten eine Hürde, wenn die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Das Cannabis wird in der Medizin längst nicht mehr nur in Form von Blüten verwendet. „Tatsächlich gibt es mittlerweile Cannabis-Produkte, die als Kapseln zum Schlucken gegeben werden können oder eben auch als Lösung“, erklärt der Apotheker. Diese Medikamente werden oft direkt in der Apotheke hergestellt oder zumindest weiterverarbeitet und geprüft. „Als Apotheke sind wir bei jedem Rohstoff, den wir verarbeiten, verantwortlich, dass die Qualität stimmt“, betont er. Gerade bei Cannabis sei die Identitätsprüfung allerdings aufwendiger als bei vielen anderen Substanzen.

Die medizinische Anwendung ist letztlich immer erst eine Option, wenn andere Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Robert Rabe, Apotheker und Inhaber der „Alte Apotheke“

Fehlende Langzeitstudien für Cannabis-Produkte

Besonders häufig seien ölige Lösungen, die den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten. Dieser wirke vor allem schmerzlindernd und sei auch für die psychoaktive Wirkung verantwortlich, also eine Veränderung der Psyche und des Bewusstseins bewirken können. Der zweite gängige Wirkstoff, der aus der Pflanze gewonnen werden kann, ist das Cannabidiol (CBD). CDB könne unter anderem bei Krampfanfällen eingesetzt werden oder auch zur Appetitanregung.

Die Patientinnen und Patienten, die medizinisches Cannabis erhalten, sind meist bereits umfassend fachärztlich betreut, weiß Rabe aus der Praxis. Verschrieben wird es vor allem bei chronischen Schmerzen oder neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose. Auch Spastiken können durch die krampflösende Wirkung gelindert werden.

Trotz der medizinischen Einsatzmöglichkeiten bleibt Cannabis in der Therapie meist eine Option der letzten Wahl. „Die medizinische Anwendung ist letztlich immer erst eine Option, wenn andere Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind“, erklärt der Apotheker. Gründe dafür sind unter anderem fehlende Langzeitstudien und die vergleichsweise geringe Verankerung in medizinischen Leitlinien. Auch Haftungsfragen spielen eine Rolle: „Es ist für Ärzte einfacher, ein zugelassenes Fertigarzneimittel zu verordnen.“

Die Gesetzeslage

Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) dürfen Ärztinnen und Ärzte seit dem 10. März 2017 im Rahmen ihrer Therapiefreiheit im Einzelfall medizinisches Cannabis verordnen. Jede Apotheke könne nach einer ärztlichen Verordnung entsprechende Rezepturarzneimittel herstellen und abgeben. Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im April 2024 ist Medizinal-Cannabis kein Betäubungsmittel mehr, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, so die Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Hinzu kommen mögliche Nebenwirkungen. Dazu zählen Konzentrationsstörungen, eingeschränktes Reaktionsvermögen und natürlich auch ein Abhängigkeitspotenzial. Gerade bei jüngeren Menschen könne der Konsum das Risiko für spätere psychische Erkrankungen erhöhen. „Jede Droge bleibt eine Droge“, sagt der Apotheker nüchtern und zieht Parallelen zu Alkohol und Tabak. Aus gesundheitlicher Sicht rate er grundsätzlich vom Konsum ohne medizinische Notwendigkeit ab.

Gleichzeitig beobachtet Rabe im Alltag, dass die Sorge vor einer Abhängigkeit bei den Patientinnen und Patienten, die Cannabis tatsächlich verschrieben bekommen, eine eher untergeordnete Rolle spielt. „Die meisten haben ohnehin einen hohen Leidensdruck“, sagt er. Für sie stehe nicht der Rausch im Vordergrund, sondern die Linderung von Beschwerden, die mit herkömmlichen Therapien nicht ausreichend behandelt werden konnten.

Zusätzlicher Aufwand für Ärzteschaft

Auch die Art der Anwendung unterscheidet sich deutlich vom Freizeitkonsum. Neben Kapseln und Lösungen erhalten einige Patientinnen und Patienten weiterhin Cannabisblüten. Diese würden jedoch nicht geraucht, sondern in speziellen Geräten verdampft und anschließend inhaliert. „Das ist eine der gängigsten medizinischen Anwendungen“, erklärt Rabe. Entscheidend sei dabei die genaue Zusammensetzung der Inhaltsstoffe. Je nach Erkrankung könne ein höherer Anteil von THC oder CBD sinnvoll sein – ein weiterer Grund, warum die Therapie individuell angepasst werden muss.

Neben der medizinischen Wirkung spielen auch organisatorische Fragen eine Rolle. Für viele Ärztinnen und Ärzte ist die Verordnung von Cannabis mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Vor allem die notwendige Genehmigung der Krankenkassen schrecke mitunter ab. Wird diese jedoch erteilt, zahlen Patientinnen und Patienten lediglich die üblichen Zuzahlungen. Für Apotheken hat sich die Situation seit der Legalisierung etwas entspannt: Cannabis wird nicht mehr als Betäubungsmittel geführt und kann damit einfacher gehandhabt werden.

Für die Zukunft wünscht sich der Apotheker vor allem mehr wissenschaftliche Erkenntnisse. „Es braucht bessere Studien und eine stärkere Verankerung in den Leitlinien“, sagt er. Nur so könne klarer definiert werden, bei welchen Erkrankungen Cannabis tatsächlich sinnvoll eingesetzt werden kann. Auch im Bereich psychischer Erkrankungen sieht er noch Potenzial, betont aber gleichzeitig den großen Forschungsbedarf.

2026-04-20T07:18:11Z