STEUERN: NEUE ABGABE GEPLANT – DAFüR MüSSEN VERBRAUCHER 2028 WOMöGLICH MEHR ZAHLEN

Dass die gesetzliche Krankenversicherung große Schwierigkeiten hat, ihre Finanzen beisammenzuhalten, ist bekannt. Die Bundesregierung versucht nun, mithilfe einer neuen Zuckersteuer die Lücken zu füllen.

Zuckersteuer: Das soll der gesetzlichen Krankenversicherung helfen

Am 28. April verabschiedete die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf, der eine lange Liste an Maßnahmen vorsieht. Diese sollen dabei helfen, die gesetzliche Krankenversicherung mittelfristig abzusichern, da sich eine immer größere Lücke in der Finanzierung auftut. Trotz unterschiedlicher Äußerungen zu dem Thema ist nun auch eine Zuckersteuer Teil des Pakets, wie sich im vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Entwurf nachlesen lässt.

Dort heißt es, dass man „ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke“ einzuführen plane. Dazu soll noch ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Bundestag stattfinden. Dies wird dem Entwurf zufolge zwei Zielen dienen. Primär verfolgt die Bundesregierung demnach den Ansatz, mit voraussichtlich etwa 450 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr die Finanzen der Versicherung zu stützen.

Darüber hinaus soll die geplante Abgabe auch durch Prävention helfen. So gibt die Regierung an, dass nicht nur Versicherte, sondern weite Teile der Gesellschaft von den Präventionsangeboten der gesetzlichen Krankenversicherung profitierten. Speziell diesen solle das Geld zugutekommen. Dabei bemüht sich die Bundesregierung, darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Zuckersteuer lediglich um eine „geplante Maßnahme“ handele. Das bedeutet, dass diese noch gesondert vom Parlament beschlossen werden muss.

Das sagen Experten zu der geplanten Abgabe

Der Entwurf weist dabei keine besonderen Steigerungen der Abgabe über die kommenden Jahre aus. Offenbar erwartet die Regierung, dass diese konstant etwa eine halbe Milliarde Euro in die Kassen spülen wird. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale bewertete die geplante Zuckersteuer bereits positiv. So äußerte sich Ramona Pop, Vorständin des Verbandes: „Das ist eine gute Nachricht.“ Die Abgabe sei „ein zentraler Baustein für eine gesündere Ernährung und entlastet langfristig unser Gesundheitssystem.“

Dabei hob Pop überdies hervor, dass es wichtig sei, dass die Einnahmen „gezielt“ in die Prävention gesteuert werden sollten. Schon vor Monaten ergab überdies eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Verbands forschender Pharma-Unternehmen, dass nahezu 60 Prozent der Befragten eine solche Steuer befürworten. Auch die bereits erwähnte Zweckbindung der Mehreinnahmen fand demnach eine hohe Zustimmung.

Kritik an dem Entwurf kommt vor allem von der Ernährungsindustrie. So erklärte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung dieses Industriezweiges, Christoph Minhoff, gegenüber der Rheinischen Post, dass es der Regierung nur darum gehe, „Haushaltslöcher zu stopfen“. Das „Narrativ, es gehe bei der Zuckersteuer um Kindergesundheit“, sei dem Verbandsvorsitzenden zufolge völlig falsch.

Das soll die Reform bewirken

Die Bundesregierung reagiert mit ihrem Gesetzentwurf auf Warnungen der gesetzlichen Krankenversicherung, dass die Finanzierung nur noch auf wackligen Füßen stehe. Schon zu Jahresbeginn veröffentlichte daher die FinanzKommission Gesundheit im Auftrag der Regierung ein Papier mit 66 möglichen Maßnahmen, um Geld zu sparen und damit die Versicherungen zu entlasten.

Dem Bericht zufolge droht dabei bis 2030 eine Lücke von über 40 Milliarden Euro bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht derzeit eine Deckung dieser Lücke für 38,1 Milliarden Euro vor. Mit lediglich einer halben Milliarde zweckgebundener Mittel wäre die anvisierte Zuckersteuer damit nur für 1,31 Prozent des Gesamtbetrages verantwortlich.

Quellen: „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Bundesgesundheitsministerium, 2026), Bundesverband der Verbraucherzentrale, Verband forschender Pharma-Unternehmen, Rheinische Post, „Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit“ (FinanzKommission Gesundheit, 30.03.2026)

2026-05-04T12:48:28Z